Vorsorgevollmachten

 

 

 

 

 

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Vorsorgevollmachten

Sicherheit im Fall der Fälle

Im Alter, bei einer Krankheit oder Behinderung möglichst lange selbstbestimmt leben zu können, ist vielen Menschen wichtig.

Für den Fall, dass dies nicht oder nur noch eingeschränkt möglich ist, können Sie frühzeitig und unabhängig Vorsorge treffen:

  • Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer und in welchem Umfang handeln darf, wenn Sie selbst es nicht mehr können.
    Das kann ein Familienmitglied oder eine andere Person Ihres Vertrauens sein.
  • Die Patientenverfügung regelt für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit, z.B. wenn Sie nach einem Unfall im Koma liegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich oder pflegerisch behandelt werden möchten.
  • Eine Betreuungsverfügung beinhaltet Wünsche und Vorgaben für eine eventuelle zukünftige Betreuung. Sie wird dann eingerichtet, wenn Sie eine rechtliche Vertretung und Unterstützung benötigen, aber niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht geben möchten.

Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.

KONTAKT

Regina Koch

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